Kinderbetreuung in Neumarkt-Sankt Veit
Bedarfsplan 2023-2026
Ab 1. August 2026 wird stufenweise bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt, zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27, und weiter bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe. Damit wird der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Ende der Grundschulzeit verlängert.
Die Kommunen entscheiden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote anerkennen.
Um den Rahmen der bestehenden Betreuungsangebote als auch die Bedürfnisse der Eltern und Kinder zu ermitteln, ist eine örtliche Bedarfsplanung notwendig.
Die letzte Bedarfsplanung für die Stadt Neumarkt-Sankt Veit wurde im Jahr 2019 durchgeführt.
Die Bedarfsplanung im Jahr 2023/2024 erfolgte in drei Schritten:
- Bestandsfeststellung
- Bedürfniserhebung/Bedarfsermittlung
- Bedarfsfeststellung
Im Rahmen der Bedürfniserhebung wurde auch eine Elternbefragung durchgeführt. Es wurden alle Eltern in den Kita´s mit Vorschulkindern, die Eltern in Frage kommender Schulkinder und die Eltern die durch dieses Raster durchgefallen sind, jedoch in Neumarkt-Sankt Veit mit einem Kind im entsprechenden Alter wohnen, angeschrieben.
Aus diesen Planungsschritten wurde der Bedarfsplans erarbeitet.